Ergebnisse einer Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW

Ergebnisse einer Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW

  • Soforthilfe nachbessern: Fristen verlängern und Lebensunterhalt einbeziehen
  • Kreditangebot anpassen

Prof. Dr. Ewer: ,,Corona-Rettungsschirm lässt gerade kleine Unternehmen auch bei den freien
Berufen im Regen stehen.“

„Der Corona-Rettungsschirm lässt gerade kleine Unternehmen auch bei den Freien Berufen im Regen stehen. Bei der Soforthilfe und den Kreditangeboten muss dringend nachgesteuert werden“, so BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer zu den Ergebnissen einer an die Landesverbände der Freien Berufe adressierten Abfrage zu Wirksamkeit und Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der KfW.

,,Die Trends, die sich bereits bei einer letzten Umfrage vor gut einem Monat abgezeichnet haben, verdichten sich. Jetzt, da gerade das Ablaufdatum der Antragsfrist der Soforthilfe des Bundes zu Ende Mai näher rückt, ist es allerhöchste Zeit, das Programm fortzuentwickeln. Die Soforthilfe insbesondere des Bundes muss an zwei Stellen überarbeitet werden.

Nachgebessert werden muss zum einen aufgrund zu kurzer Fristen für Freiberufler, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen. Bei ihnen drohen Umsätze und Liquidität zeitversetzt wegzubrechen. Anträge sollten also nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können.

Überdies muss die Soforthilfe neu ausgerichtet werden, auch die anbrandende Rückforderungswelle zeigt die Dringlichkeit. So muss bei den Betriebskosten beispielsweise ein Unternehmerlohn eingesteuert werden. Die Soforthilfe soll ausgeweitet werden auf die Deckung des Lebensunterhalts und sich nicht ausschließlich auf Betriebsmittel erstrecken. Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern sind gezwungen, aus den laufenden Einnahmen zugleich ihren Lebensunterhalt zu decken. Auch dient die Wohnung vielen als Arbeitsstätte, so dass eine Differenzierung zwischen betrieblichem und privatem Bereich kaum möglich ist. Der Verweis auf einen Anspruch auf den Bezug von ALG II, dessen Voraussetzungen deutlich vereinfacht wurden, nutzt aber bei den Vorlaufzeiten der Prüfung im Vergleich zur Soforthilfe nichts, wenn das Aus droht.

Darüber hinaus bleiben das Kreditangebot unvollständig und die Hausbanken limitierender Faktor. Der KfW-Schnellkredit etwa gilt nur für Betriebe ab zehn Beschäftigen aufwärts. So können Kleinstunternehmen nicht auf die zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. Hier muss eine Lösung geschaffen werden.“

Die Ergebnisse im Einzelnen:

– Die Soforthilfe des Bundes wie auch die Soforthilfen der Länder werden von den Freien Berufen nachgefragt. Ebenso die Angebote KfW-Unternehmerkredit, KfW-Schnellkredit und ERP-Gründerkredit.

  • Die Soforthilfen werden als durchaus hilfreich angesehen. Auch wenn Pauschalaussagen
    nicht zu treffen sind, die Soforthilfen der Länder kommen noch besser bei den Freien Berufen
    an, wohl auch deshalb, weil sie noch stärker beworben wurden.
  • Kritisiert wird allerdings, dass die Kosten des Lebensunterhalts in vielen Länderprogrammen
    und auch im Bundesprogramm nicht erfasst werden. überdies haben einige Freiberufler von
    einem Antrag abgesehen, weil sie aufgrund unwissentlich unberechtigt gestellter Anträge
    Sanktionen fürchteten, was teils auch auf unpräzise Antragsformulierungen zurückzuführen
    sein kann.
  • Grundsätzlich sollen die Soforthilfen nach Ansicht der Freiberufler verlängert werden.
  • Beim Kreditangebot der KfW sind die Freien Berufe verhaltener. Beim Unternehmerkredit
    machen die Freiberufler weiterhin ein restriktives Verhalten ihrer Hausbanken aus. Beim
    Schnellkredit kritisieren sie, dass für viele Freiberufler nicht erfüllbare Voraussetzungen
    aufgestellt worden sind. Ihn können nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern
    beantragen. Der klassische Freiberufler mit durchschnittlich drei Mitarbeitern liegt
    schlichtweg meist darunter.
Nur wenige Selbstständige versichern sich gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit

Nur wenige Selbstständige versichern sich gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine am 19. Mai 2020 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145.000 auf 74.000 in 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19.000 auf knapp 3.000 zurück. Viele Gründer gaben in einer Online-Befragung des IAB an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht brauchen, da die Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden werden. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, innerhalb der sie sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie

Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie

Am 15. Mai 2020 stellte das Statistische Bundesamt (Destatis) Ergebnisse zur gesamtwirtschaftlichen Lage bis einschließlich April 2020 vor. Danach trifft die Corona-Pandemie die deutsche Wirtschaft stark. Obwohl die Wirtschaftsleistung im Januar und Februar nicht wesentlich beeinträchtigt war, sind die Auswirkungen bereits für das erste Quartal 2020 gravierend: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 2,2 Prozent gesunken. Das war der stärkste Rückgang seit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Im europäischen Vergleich ist der BIP-Rückgang insgesamt noch moderat ausgefallen: Stark rückläufig waren die privaten Konsumausgaben. Auch die Investitionen in Ausrüstungen nahmen deutlich ab. Die Konsumausgaben des Staates und die Investitionen in Bauten wirkten dagegen stabilisierend und verhinderten einen noch stärkeren Rückgang. Die Wirtschaftsleistung wurde im ersten Quartal 2020 von rund 45 Millionen Erwerbstätigen erbracht. Das waren 147.000 Personen oder 0,3 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Corona-Pandemie schlug sich laut Destatis nur verhalten in der Zahl der Erwerbstätigen nieder, auch weil Kurzarbeitende als Erwerbstätige zählen. Überdies stellte Destatis weitere Werte beispielsweise für die Industrieproduktion, einzelne Produktionsgüter, den Einzelhandel sowie ein neues Internetangebot vor: Der sogenannte „Krisenmonitor“ ermöglicht den Vergleich zwischen Corona-Krise und Finanzmarktkrise 2008/2009.

Corona setzt kleinen Betrieben besonders hart zu

Corona setzt kleinen Betrieben besonders hart zu

Dies ergab eine Blitzumfrage des RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrums der Deutschen Wirtschaft. In einer am 19. Mai 2020 veröffentlichten Sonderauswertung wurden die Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden noch einmal genauer betrachtet: 61 Prozent der kleinsten und kleinen Unternehmen sehen ihr (bisheriges) Geschäftsmodell mittel- und langfristig stark bis sehr stark betroffen. Die Sicherung der eigenen Finanzen und die Rückkehr in den Geschäftsbetrieb stehen derzeit und in den ersten Monaten nach der Lockerung der Corona-Auflagen ganz oben auf der Agenda. Für drei Viertel der Unternehmen bis 50 Mitarbeitende ist die Sicherung von Finanzen und Liquidität auch in den nächsten 24 Monaten die vorherrschende Herausforderung. Für strategische Fragestellungen bleibt angesichts von Existenzängsten scheinbar wenig Zeit. Weitere Erkenntnisse: Personalabbau ist weniger ein Thema, Unternehmensnachfolge allerdings durchaus.

BFB-Position zu geplantem Recht auf Homeoffice

BFB-Position zu geplantem Recht auf Homeoffice

Nach den im April vorgestellten Plänen von Hubertus Heil MdB (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, soll das Arbeiten von Zuhause aus auch nach der Coronavirus-Krise möglich sein und durch ein entsprechendes Gesetz bis zum Herbst dieses Jahres verankert werden. Nach der Bewertung durch BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer Anfang Mai hat der BFB nunmehr auch die innerhalb des Präsidiums abgestimmte Kurzposition zu dem geplanten Rechtsanspruch veröffentlicht. Einen gesetzlichen Anspruch zu Homeoffice oder mobilem Arbeiten mit Ablehnungsfristen und Begründungserfordernissen, wie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgesehen, lehnt der BFB ab, da ein solcher Anspruch gerade kleinere und mittlere Freiberufler-Einheiten vor neue bürokratische, logistische Hürden stellen würde, die derzeitige Krisensituation für viele Freiberufler-Einheiten weiter verstärken statt erleichtern würde. Die Kurzposition finden Sie hier.

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Die Landesregierung hat am 22.05.2020 die bereits angekündigte Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht, die am 25.05.2020 in Kraft treten wird. In der Anlage können Sie die Änderungsverordnung einsehen.

Sollten Fragen hierzu entstehen, bitte das niedersächsische Wirtschaftsministerium, diese entweder per E-Mail über das Postfach mw-corona@mw.niedersachsen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0511/120-5757 an das Ministerium zu richten. Bitte beachten Sie auch die Homepage des Minsteriums unter www.mw.niedersachsen.de. Dort finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen, Links und Antworten auf häufig gestellte Fragen.