Die Bundesregierung verlängerte die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat. Das geht aus den Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Beantragung der Überbrückungshilfe hervor, die hier eingeflochten sind. Danach ist das spätestmögliche Datum für einen Antrag der 30. September 2020.