Kosten der Umsatzsteuersenkung

Kosten der Umsatzsteuersenkung

Durch die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze entsteht der Wirtschaft ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 238,7 Millionen Euro. Diese auf Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zurückgehende Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20933) auf eine Kleine Anfrage, über die der Deutsche Bundestag am 21. Juli 2020 berichtete. Ebenfalls unter Berufung auf Destatis heißt es darin, dass 2,5 Millionen Rechnungen an die temporär abgesenkten Umsatzsteuersätze anzupassen sind, wodurch Kosten von rund 14,4 Millionen Euro entstehen.

Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“

Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“

Start der Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe hat am 8.7.2020 einen Startschuss erfahren, indem das vom Bund entwickelte Portal zur Überbrückungshilfe (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) online gegangen ist. Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer können sich bereits registrieren und vom Bund freischalten lassen, um dann später die Anträge für Ihre Mandanten einpflegen zu können. Auch die NBank stellt auf Ihrer Internetseite bereits entsprechende Informationen zur Verfügung.

Veröffentlichung der Förderrichtlinie
Da die Überbrückungshilfe durch den Bund finanziert wird, hat dieser auch die einzelnen Förderbedingungen vorgegeben. Von den Ländern sind die entsprechenden Vorgaben in Förderrichtlinien abzubilden, da diese die Abwicklung der Förderung übernehmen. Nun hat es auf Bundesebene kurzfristig noch einmal inhaltlichen Klärungsbedarf gegeben, so dass die abschließenden Formulierungen noch nicht vorliegen. Daher haben wir die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zunächst gestoppt bis die letzten Details geklärt sind. Sobald vom Bund die finalen Formulierungen vorliegen, werden wir in Niedersachsen entsprechende Anpassungen in der Förderrichtlinie zügig vornehmen und diese anschließend auf den Internetseiten des MW und der NBank veröffentlichen. Ebenso wird die Förderrichtlinie in der dann nächsten Ausgabe des Ministerialblattes abgedruckt. Dem Verbandsverteiler werde ich die finale Förderrichtlinie parallel zur Veröffentlichung auf den Internetseiten zur Verfügung stellen.

 

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen, wie das Erkennen von Ihnen bei der Rückkehr zu unserer Website aus und helfen unserem Team zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.