Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2

Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2

Am 16. April 2020 stellte Hubertus Heil MdB (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, gemeinsam mit Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, den vom Bundeskabinett im Umlaufverfahren verabschiedeten Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. Die besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen. Dabei ist die Rangfolge von technischen über organisatorische bis hin zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten.

„Wir helfen – Freie Berufe gemeinsam gegen Corona“

„Wir helfen – Freie Berufe gemeinsam gegen Corona“

Diese Maxime spiegelt die besondere Bedeutung der Freien Berufe beim Kampf gegen Corona und dessen Folgen. Hierzu entwickelte der BFB eine eigene Optik. Diese kann unter anderem in E-Mail-Signaturen eingebunden werden. Der BFB präsentiert sie prominent auf seiner Website, auf Position 1 des sogenannten Hauptsliders, der auf diese BFB-Pressemitteilung führt. Überdies fächert der BFB sein Informationsangebot um das Thema Coronavirus auf seiner Website schrittweise auf und verankert dies im Hauptslider. Unter Service finden sich per sofort ergänzend zur großen Übersicht weitere nützliche Informationen, unter Nachrichten kompakte Meldungen und unter Positionen ein auszugsweiser Überblick über die wichtigsten, bereits öffentlich diskutierten BFB-Standpunkte. Im Kommenden werden unter „Leuchttürme“ positive Beispiele vorgestellt, also Impulse, Aktionen und neue kreative Wege, die helfen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern, aber auch Porträts vom Freiberufler-Alltag in Krisenzeiten.

DATEV-Umfrage unter Steuerberatern zur Insolvenzgefahr von Unternehmen

DATEV-Umfrage unter Steuerberatern zur Insolvenzgefahr von Unternehmen

Im Durchschnitt werden 40 Prozent der Mandanten einer Kanzlei als insolvenzgefährdet eingestuft. Die von Bund und Ländern beschlossenen Unterstützungsleistungen werden zwar die Gefährdungslage bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen deutlich verringern. Dennoch rechnen die Kanzleien auch dann noch bei durchschnittlich elf Prozent ihrer betreuten Unternehmen mit einer ernsthaften Bedrohung der Existenz. Das geht aus einer Befragung der DATEV unter ihren Mitgliedskanzleien hervor, die in einer ersten Welle zwischen dem 27. März und dem 1. April 2020 durchgeführt und am 6. April 2020 veröffentlicht wurde. Aktuell lässt sich laut DATEV noch kein klares Meinungsbild ableiten, wie die Steuerberater die Wirksamkeit der verschiedenen staatlichen Maßnahmen einschätzen. Es ist allerdings die Sorge festzustellen, dass Leistungen nicht rechtzeitig bei den Betroffenen eintreffen könnten: Bei den ausschließlich liquiditätsstärkenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und KfW-Krediten fürchten dies 39 Prozent, bei den Maßnahmen ohne Rückzahlungsverpflichtung wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und Steuersenkungen ist die Quote mit 32 Prozent nur geringfügig besser.