Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) veröffentlichte am 30. März 2020 sein Sondergutachten „Die gesamtwirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie“ auch mit konkreten Aussagen zu den Freien Berufen. Das Gutachten entwickelt drei Szenarien für die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021, die auf unterschiedlichen Annahmen über Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigungen durch das Virus sowie über die darauffolgende Erholung basieren. Im Basisszenario rechnet der SVR mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,8 Prozent für 2020, für 2021 wird ein Wachstum von 3,7 Prozent prognostiziert. Im zweiten, sogenannten Risikoszenario, wird mit einem größeren Rückgang des BIP 2020 von 5,4 Prozent gerechnet, 2021 würde das BIP um 4,9 Prozent wachsen. Im dritten Szenario, wenn die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona über den Sommer hinausdauern sollten, kommt ein Rückgang des BIP im aktuellen Jahr von 4,5 Prozent zustande. 2021 würde dann das BIP lediglich um ein Prozent wachsen. Zudem wird im zweiten Kapitel mit dem Namen  Wirtschaftspolitische Maßnahmen“ Bezug zu Selbstständigen und Freiberuflern genommen. Richtigerweise wird darauf eingegangen, dass die Pandemie sich heterogen auf die Freiberufler auswirken wird. Im Unterkapitel „Direkte Zuschüsse“ wird auf den Staatsfonds des Landes Bayern zur Unterstützung von Selbstständigen und Kleinst- und Kleinunternehmen sowie auf den Nothilfefonds durch das Bundes-ministerium der Finanzen hingewiesen. Obwohl diese Maßnahmen eine direkte Mittelzuwendung für kleine Unternehmen darstellen, empfiehlt der SVR für eine nachhaltige Gesundung der kleinen Unternehmen zusätzlich auch nicht rückzahlungspflichtige Hilfen.