OECD-Wirtschaftsausblick 2019

OECD-Wirtschaftsausblick 2019

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellte Ende vergangener Woche ihren halbjährlichen Wirtschaftsausblick vor, inklusive einer Länderanalyse für Deutschland. Die Freien Berufe werden darin nicht explizit angesprochen. Für dieses Jahr rechnet die OECD damit, dass das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 0,6 Prozent ansteigt. Für 2020 wird ein geringes Wachstum von 0,4 Prozent und für 2021 von 0,9 Prozent erwartet. Als am dringendsten notwendig empfehlen die OECD-Experten in den meisten fortgeschrittenen wie auch aufstrebenden Volkswirtschaften Reformen in den Bereichen Kompetenzen und Bildung sowie Produktmarktregulierung. Zudem sind aus Sicht der OECD intensivere Bemühungen zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Öffnung der Produktmärkte unerlässlich,
um die Innovationstätigkeit und die Verbreitung digitaler Technologien und damit letztlich auch das Produktivitätswachstum und die soziale Teilhabe zu steigern. Dabei sind besonders entscheidend Reformen zur Vergrößerung der Qualifizierungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte durch eine Ausweitung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, ein gezielterer Einsatz von Ressourcen zugunsten benachteiligter Schüler und Schulen sowie Reformen, die der Segmentierung des Arbeitsmarkts entgegenwirken und die Chancen für Frauen, Migranten und ältere Arbeitskräfte verbessern.

Frauen als Führungskräfte unterrepräsentiert

Frauen als Führungskräfte unterrepräsentiert

2018 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Beide Werte haben sich verglichen mit 2016 nicht verändert. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Ende vergangener Woche veröffentlicht wurden. In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten Führungsebene liegt er im Osten bei 31 Prozent, im Westen bei 25 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene beträgt der Frauenanteil in Ostdeutschland 45 Prozent, in Westdeutschland 39 Prozent. Der Beschäftigtenanteil von Frauen liegt in
Ostdeutschland wie in Westdeutschland bei 44 Prozent. Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 500 Beschäftigten sind 14 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 25 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 27 Prozent. Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 36 beziehungsweise 43 Prozent um zehn beziehungsweise drei Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem
Beschäftigtenanteil von 60 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen der zweiten Ebene noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Zahl der Studierenden erreicht im Wintersemester 2019/2020 neuen Höchststand

Zahl der Studierenden erreicht im Wintersemester 2019/2020 neuen Höchststand

Im Wintersemester 2019/2020 sind nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, die am 27. November 2019 veröffentlicht wurden, 2.897.300 Studenten an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben. Damit erhöhte sich die Zahl der Studierenden im Vergleich zum Wintersemester 2018/2019 um 29.100 oder ein Prozent. Im Zehnjahresvergleich sind damit rund 37 Prozent mehr Studierende immatrikuliert. Die Zahl der Studienanfänger ist dagegen im Studienjahr 2019 zum zweiten Mal in Folge gesunken. Im aktuellen Wintersemester sind 61,4 Prozent der Studierenden an Universitäten einschließlich Pädagogischen und Theologischen Hochschulen eingeschrieben. Fachhochschulen haben einen Anteil von 35,5 Prozent. An
Verwaltungsfachhochschulen studieren 1,8 Prozent und an Kunsthochschulen 1,3 Prozent.

Regierung erarbeitet Mobilfunkstrategie

Regierung erarbeitet Mobilfunkstrategie

Mit den vier in Deutschland tätigen öffentlichen Mobilfunknetzbetreibern wurden laut Bundesregierung Verträge geschlossen, „die eine Versorgung von 99 Prozent der Haushalte bundesweit bis Ende 2020 und 99 Prozent der Haushalte in jedem Land bis 2021 vorsehen“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14911) auf eine Kleine Anfrage hervor, über die der Deutsche Bundestag am 27. November 2019 berichtete. Insgesamt sollen durch diese Verträge mindestens 1.400 zusätzliche Mobilfunkmasten errichtet werden, die für eine Nutzung durch jeden Betreiber offen stünden, heißt es in der Antwort weiter. Darin verweist die Bundesregierung auch auf die von ihr am 30. Oktober 2019 beschlossenen Eckpunkte zu ihrer
Mobilfunkstrategie. „Darin sollen Maßnahmen zum Schließen unversorgter weißer Flecken und zur Unterstützung des 5G-Netzausbaus festgelegt werden“, teilte die Bundesregierung mit. Ein konkreter Zeitplan werde Gegenstand der Mobilfunkstrategie sein.

BGH zu Legal Tech

BGH zu Legal Tech

Das Geschäftsmodell des Betreibers einer Plattform, die einen algorithmengesteuerten Direktvergleich von Mieten mit dem jeweiligen Mietspiegel ermöglicht, verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Dieses Modell darf auf Inkassobasis betrieben werden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) laut seiner Pressemitteilung vom 27. November 2019 in seiner – noch unveröffentlichten – Entscheidung vom selben Tag (Aktenzeichen VIII ZR 285/18). Die Abtretung von Ansprüchen aus einem Mietverhältnis an einen Inkassodienstleister ist wirksam. Das Geschäftsmodell bewegt sich im Rahmen der erlaubten Inkassotätigkeit und stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz dar, welcher die Abtretung unwirksam machen würde, befanden die Karlsruher Richter. Dies ist das erste Urteil in Sachen Legal Tech in
Deutschland. Für den außergerichtlichen Forderungseinzug öffnet der BGH faktisch damit den Markt für Legal-Tech-Anbieter in Form des Inkassodienstleisters. Mit der Einziehung der Forderung dürfen diese auch Rechtsberatung erbringen.