Selbstständige in der Rentenversicherung
Über ihren Zeitplan für die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht“ berichtete die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16819) auf eine Kleine Anfrage. Darüber informierte der Deutsche Bundestag am 5. Februar 2020. Danach ist vorgesehen, dazu möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 einen Referentenentwurf vorzulegen. Wie die Bundesregierung weiter ausführte, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr eine Reihe von Fachgesprächen mit Verbänden und Sachverständigen geführt. „Auf der Basis auch der Ergebnisse dieser Gespräche und unter Beachtung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag“ werden derzeit die gesetzlichen Regelungen erarbeitet und fachlich abgestimmt.