Herbstprojektion der Bundesregierung

Herbstprojektion der Bundesregierung

In ihrer Herbstprojektion, die Ende vergangener Woche vorgestellt wurde, geht die Bundesregierung für das laufende Jahr von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von preisbereinigt 5,5 Prozent aus. Für 2021 wird mit einem Wachstum von 4,4 Prozent gerechnet. Die Erwerbstätigkeit wird laut Bundesregierung 2020 um 400.000 Personen zurückgehen und 44,9 Millionen Personen betragen, 2021 soll sie leicht auf 45 Millionen Personen ansteigen. Des Weiteren dürfte sich die Arbeitslosenzahl dieses Jahr auf 2,7 Millionen Personen erhöhen und nächstes Jahr auf 2,6 Millionen Personen sinken. Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Interimsprojektion bilden die Grundlage für die gesonderte Steuerschätzung vom 10. bis 12. November 2020.

Kurzüberblick Novemberhilfe und BMWi-Dashboard und weitere Informationen

Kurzüberblick Novemberhilfe und BMWi-Dashboard und weitere Informationen

Die Arbeit an den Corona-Hilfen geht weiter. Nachfolgend finden Sie zu Ihrer Information zwei Dokumente.

1. Die frisch erfolgten Konkretisierungen der „Novemberhilfe“. Der Unternehmerlohn soll hierin enthalten sein.
2. Das BMWi-Dashboard, u.a. mit einem Überblick der abgerufenen Mittel.

Was den Unternehmerlohn betrifft, gibt es Aussichten, dass dieser in die Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni 2021) aufgenommen werden soll. Möglicherweise wird die Überbrückungshilfe III bzw. dieser Teil auf Anfang Dezember vorverlegt.

Kurzüberblick Überbrückungshilfe und weitere Informationen

Kurzüberblick Überbrückungshilfe und weitere Informationen

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 28. Oktober 2020 wird noch an den Konkretisierungen der veränderten Hilfen gearbeitet. Hier erreichten dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) mehrere Schreiben, die wir Ihnen zu Ihrer Information nachfolgend zur Verfügung stellen.
Im Wesentlichen enthalten diese:

  1. Die Öffnung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  2. Die Ankündigung einer Fortsetzung der Überbrückungshilfe als „Überbrückungshilfe III“ von Januar bis Juni 2021.
  3. Die Modalitäten der Erstattung von 75 Prozent Fixkosten der vom aktuellen (Teil-) Lockdown betroffenen Unternehmen. Demnach sind antragsberechtigt „Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist…“. offen sind  „Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind“. Diese sollen zeitnah geklärt werden.

Der BFB setzt sich vehement weiter für einen Unternehmerlohn für diejenigen Freiberufler ein, die keine Betriebsausgaben geltend machen können.

Mitteilung des BMWi zur Verlängerung und Reform der Überbrückungshilfe
Brief von Bundesminister Olaf Scholz „Kontakte zeitlich befristet beschränken, Infektionsdynamik brechen“
Kurzüberblick Überbrückungshilfe II
BMWi Infobrief „Neue Corona-Hilfen: Weiter stark durch die Krise“
Anhang: Außerordentliche Wirtschaftshilfe