Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober 2020 die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte „Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns“. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen: zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Mehrheit gegen Recht auf Homeoffice

Mehrheit gegen Recht auf Homeoffice

Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Recht auf Homeoffice stoßen in der deutschen Bevölkerung überwiegend auf Ablehnung. Eine Mehrheit von 56 Prozent würde einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Homeoffice, wie er aktuell diskutiert wird, nicht begrüßen. Dem stehen 40 Prozent gegenüber, die den Vorschlag willkommen heißen. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, vorgestellt am 26. Oktober 2020. Dies ist allerdings eine Generationenfrage: Während die Gruppe der 16- bis 29-Jährigen das Vorhaben mit 51 Prozent mehrheitlich begrüßt, überwiegt in den Altersgruppen ab 30 Jahren die Ablehnung mit 58 Prozent.

Rückgang der Kurzarbeit verlangsamt sich

Rückgang der Kurzarbeit verlangsamt sich

Die Kurzarbeit ging im Oktober deutlich langsamer zurück als in den Monaten zuvor. Sie sank laut einer Mitteilung des ifo Instituts vom 28. Oktober 2020 nur noch um rund 450.000 Beschäftigte auf knapp 3,3 Millionen. Zuvor betrug der Rückgang rund eine Million Menschen im Monat. Damit sind nun noch zehn Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit, nach elf Prozent im September. Laut ifo hält sich die Kurzarbeit in der Industrie besonders hartnäckig. Sie liegt dort bei 19 Prozent oder 1,3 Millionen Menschen.