Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2024
Das Bundeskabinett beschloss am 16. August 2023 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hervor. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund elf Milliarden Euro erhalten; das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Die ERP-Förderprogramme kommen laut BMWK dem deutschen Mittelstand dabei in seiner gesamten Breite zugute. Die Schwerpunkte für 2024 liegen weiterhin auf der Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.