Immer mehr Rentner werden zur Einkommensteuer herangezogen

Immer mehr Rentner werden zur Einkommensteuer herangezogen

Durch die Rentenerhöhung werden in 2020 rund 51.000 Rentner erstmals Steuern zahlen. Damit steigt nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums die Zahl der Rentner, die zur Steuer herangezogen werden, auf über 5 Millionen. Im Ergebnis muss jeder 4. Rentner eine Steuererklärung abgeben. Voraussetzung ist, dass die gesamten Einkünfte (neben dem steuerpflichtigen Teil der gesetzlichen Rente auch Mieteinnahmen und andere Rentenbezüge) den Grundfreibetrag von 9.400 EUR bei Einzelveranlagung bzw. 10.800 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.

Dass immer mehr Rentner ihre Rente versteuern müssen, ist auch eine Folge des durch das Bundesverfassungsgericht gebotenen Übergangs von der Ertragsbesteuerung zur nachgelagerten Besteuerung der Renten. Dadurch ist der steuerpflichtige Anteil der Rente von 50 % im Jahr 2005 auf 80 % in 2020 gestiegen. Dieser steuerpflichtige Anteil wird sich weiter um jährlich ein Prozent erhöhen, bis dann die Rente ab 2040 insgesamt steuerpflichtig ist.

Zur nachgelagerten Vollbesteuerung darf es allerdings nur kommen, wenn die Beiträge in der Aufbauphase steuerlich abgezogen werden konnten, weil andernfalls eine Doppelbesteuerung vorläge. Aus diesem Grund wird im Jahr des erstmaligen Rentenbezugs der Prozentsatz für die Dauer des Rentenbezugs festgeschrieben, d.h. wer in 2020 erstmals gesetzliche Rente bezieht, muss diese auch in Zukunft nur in Höhe von 80 % versteuern.

Allerdings mehren sich die Stimmen derer, die in der Art und Weise wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Aufbauphase abgezogen werden können, für verfassungswidrig halten. Denn die Beiträge sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen, also nicht in voller Höhe, abziehbar. Darin sieht der stellvertretende Vorsitzende des für die Rentenbesteuerung zuständigen X. Senats beim Bundesfinanzhof Kulosa einen evidenten Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung. Diese Auffassung hat Kulosa zumindest, so die Süddeutsche Zeitung vom 28.11.2019, in einem kürzlich erschienenen Fachdienst geäußert.
Aktuell hat der X. Senat des Bundesfinanzhofs erneut über die Frage zu entscheiden, ob es zu einer rechtswidrigen Doppelbesteuerung kommt, wenn Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung steuerlich nicht geltend gemacht werden konnten, weil der Sonderausgabenabzug aufgrund anderer Beitragszahlungen bereits ausgeschöpft war (BFH: Az X R 20/19).

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann eine Überprüfung des Verbots der Doppelbesteuerung erst ab dem Rentenbezug erfolgen, wenn die aus dem versteuerten Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen die nach Maßgabe der statistischen Lebenserwartung zu erwartenden Rentenzahlungen, die nicht der Besteuerung unterliegen, übersteigen. Das Ergebnis einer dagegen gerichteten Klage dürften die meisten Rentner nicht mehr erleben. Deshalb bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof an dieser Rechtsprechung festhalten wird.

H.-Michael Korth

Freie Berufe gegen Abschlussbescheinigungen „Bachelor Professional“ und “Master Professional“

Freie Berufe gegen Abschlussbescheinigungen „Bachelor Professional“ und “Master Professional“

Der Verband der freien Berufe im Lande Niedersachsen hat sich gegen den Entwurf zur Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes gewendet, der darauf abzielt, einheitliche Bezeichnungen für die Fortbildungsabschlüsse in der beruflichen Bildung einzuführen. Mit der geplanten Einführung der Abschlussbescheinigungen „Bachelor Professional“ und “Master Professional“ soll die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung unterstrichen werden. Dies, so Hauptgeschäftsführer Keil, ist der falsche Weg. Die Verschiedenheit unterschiedlicher Ausbildungswege kann nicht durch die Angleichung der Abschlussbescheinigungen beseitigt werden. Im Gegenteil: Die Angleichung an die im Hochschulbereich erworbenen Abschlussbescheinigungen „Bachelor“ und „Master“ schwächt die mit Praxisbezug verbundenen Abschlüsse als „Fachwirt“ unnötig ab und führt zur Intransparenz auf dem Stellenmarkt. Die duale Ausbildung hat wegen ihrer Praxisnähe auf dem Arbeitsmarkt einen hohen Stellenwert und bedarf keiner Aufwertung durch Anpassung an andere Abschlussbescheinigungen.

KMU in Europa

KMU in Europa

Nach Angaben des statistischen Amtes der Europäischen Union (EU) vom 25. November 2019 hatten 2016 EU-weit 93 Prozent der Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte und wurden als Kleinstunternehmen kategorisiert. Zu den kleinen Unternehmen mit zwischen zehn und 49 Mitarbeitern zählten 5,9 Prozent und zu den mittleren Unternehmen 0,9 Prozent. Im Gegensatz dazu hatten nur 0,2 Prozent aller Unternehmen 250 oder mehr Beschäftigte und wurden daher als Großunternehmen eingestuft. In Deutschland zählen etwa 0,5 Prozent der Unternehmen zu Großunternehmen und der Rest zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Europäische Kommission zählt zu KMU diejenigen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem
Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Diese Definition befindet sich derzeit in einer Evaluierungsphase.

OECD-Wirtschaftsausblick 2019

OECD-Wirtschaftsausblick 2019

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellte Ende vergangener Woche ihren halbjährlichen Wirtschaftsausblick vor, inklusive einer Länderanalyse für Deutschland. Die Freien Berufe werden darin nicht explizit angesprochen. Für dieses Jahr rechnet die OECD damit, dass das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 0,6 Prozent ansteigt. Für 2020 wird ein geringes Wachstum von 0,4 Prozent und für 2021 von 0,9 Prozent erwartet. Als am dringendsten notwendig empfehlen die OECD-Experten in den meisten fortgeschrittenen wie auch aufstrebenden Volkswirtschaften Reformen in den Bereichen Kompetenzen und Bildung sowie Produktmarktregulierung. Zudem sind aus Sicht der OECD intensivere Bemühungen zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Öffnung der Produktmärkte unerlässlich,
um die Innovationstätigkeit und die Verbreitung digitaler Technologien und damit letztlich auch das Produktivitätswachstum und die soziale Teilhabe zu steigern. Dabei sind besonders entscheidend Reformen zur Vergrößerung der Qualifizierungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte durch eine Ausweitung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, ein gezielterer Einsatz von Ressourcen zugunsten benachteiligter Schüler und Schulen sowie Reformen, die der Segmentierung des Arbeitsmarkts entgegenwirken und die Chancen für Frauen, Migranten und ältere Arbeitskräfte verbessern.

Frauen als Führungskräfte unterrepräsentiert

Frauen als Führungskräfte unterrepräsentiert

2018 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Beide Werte haben sich verglichen mit 2016 nicht verändert. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Ende vergangener Woche veröffentlicht wurden. In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten Führungsebene liegt er im Osten bei 31 Prozent, im Westen bei 25 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene beträgt der Frauenanteil in Ostdeutschland 45 Prozent, in Westdeutschland 39 Prozent. Der Beschäftigtenanteil von Frauen liegt in
Ostdeutschland wie in Westdeutschland bei 44 Prozent. Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 500 Beschäftigten sind 14 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 25 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 27 Prozent. Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 36 beziehungsweise 43 Prozent um zehn beziehungsweise drei Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem
Beschäftigtenanteil von 60 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen der zweiten Ebene noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Zahl der Studierenden erreicht im Wintersemester 2019/2020 neuen Höchststand

Zahl der Studierenden erreicht im Wintersemester 2019/2020 neuen Höchststand

Im Wintersemester 2019/2020 sind nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, die am 27. November 2019 veröffentlicht wurden, 2.897.300 Studenten an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben. Damit erhöhte sich die Zahl der Studierenden im Vergleich zum Wintersemester 2018/2019 um 29.100 oder ein Prozent. Im Zehnjahresvergleich sind damit rund 37 Prozent mehr Studierende immatrikuliert. Die Zahl der Studienanfänger ist dagegen im Studienjahr 2019 zum zweiten Mal in Folge gesunken. Im aktuellen Wintersemester sind 61,4 Prozent der Studierenden an Universitäten einschließlich Pädagogischen und Theologischen Hochschulen eingeschrieben. Fachhochschulen haben einen Anteil von 35,5 Prozent. An
Verwaltungsfachhochschulen studieren 1,8 Prozent und an Kunsthochschulen 1,3 Prozent.

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