Zahl neuer Ausbildungsverträge stagniert 2022 auf niedrigem Niveau

Zahl neuer Ausbildungsverträge stagniert 2022 auf niedrigem Niveau

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge ist 2022 auf einem historisch niedrigen Niveau geblieben. Insgesamt wurden 469.900 neue Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Wie das Statistische Bundesamt am 22. August 2023 weiter mitteilte, war die Zahl der Neuverträge damit zwar um 0,8 Prozent höher als 2021. Sie blieb jedoch acht Prozent hinter dem Ergebnis des Vor-Corona-Jahres 2019 zurück, als mehr als 500.000 Neuverträge verzeichnet worden waren. Bereits zuvor sank die Zahl an Neuabschlüssen stetig; 2012 hatte sie noch bei 544.400 gelegen. Insgesamt befanden sich Ende 2022 deutschlandweit 1.216.300 Personen in einer dualen Berufsausbildung, das waren drei Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Damit setzte sich der Trend langfristig sinkender Auszubildendenzahlen fort. Dass die Zahl der Neuverträge 2021 nach dem Einbruch im ersten Pandemiejahr zunächst angestiegen war (plus 0,6 Prozent gegenüber 2020), wirkt sich bisher nicht auf die Gesamtzahl der Auszubildenden aus, da Prüfungen und Vertragslösungen in der Zahl noch die Neuabschlüsse übersteigen. Über drei Viertel (77 Prozent) der bestandenen Abschlussprüfungen – und damit abgeschlossenen Ausbildungen – wurden von Auszubildenden absolviert, die ihre Ausbildung 2019 oder früher begonnen hatten. Mit einem Plus von 7.900 Neuverträgen beziehungsweise drei Prozent war der Ausbildungsbereich Industrie und Handel der einzige mit einem Zuwachs an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Die Handwerksberufe, in denen die Zahl der neuen Ausbildungsverträge im Coronajahr 2020 vergleichsweise schwach zurückgegangen war, verzeichneten 2022 mit einem Minus von 3.000 oder zwei Prozent weniger Neuverträgen die bisher geringste Zahl an Neuabschlüssen. In der Landwirtschaft setzte sich der Positivtrend der Vorjahre nicht fort: Die Zahl der Neuverträge sank hier um 630 oder fünf Prozent. Für die Freien Berufe werden minus 0,24 Prozent ausgewiesen. Auch in den Bereichen öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft war die Zahl der Neuverträge leicht rückläufig.

KI in Unternehmen

KI in Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) setzen derzeit 13,3 Prozent der Unternehmen in Deutschland ein, 9,2 Prozent planen, sie zu nutzen. Weitere 36,7 Prozent aller befragten Firmen diskutieren über mögliche Anwendungsszenarien. Für rund 40 Prozent ist KI gegenwärtig kein Thema. Das geht aus einer Mitteilung des ifo Instituts hervor, die vergangene Woche vorgestellt wurde. In der Industrie ist KI besonders weit verbreitet. Jedes dritte Industrieunternehmen nutzt diese bereits oder plant ihren Einsatz. Bei den Dienstleistern und im Handel liegt der Wert bei rund 20 Prozent, im Baugewerbe bei 15 Prozent. Korrespondierende Ergebnisse einer Umfrage des BFB von Ende Juli 2023 zeigen, dass die Freien Berufe verglichen mit der gesamten Wirtschaft über dem Durchschnitt von 13,3 Prozent liegen. Von den befragten Freiberuflerinnen und Freiberuflern setzt jede, jeder Fünfte (19,6 Prozent) KI-Anwendungen im eigenen Arbeitsumfeld ein, 4,5 Prozent planen dies für dieses Jahr. Der Rest (75,9 Prozent) setzt bislang keine KI ein.

Anstieg des durchschnittlichen BAföG-Förderbetrags

Anstieg des durchschnittlichen BAföG-Förderbetrags

Das Statistische Bundesamt meldete Ende vergangener Woche in einer Pressemitteilung, dass der durchschnittliche BAföG-Förderbetrag 2022 um fünf Prozent auf 592 Euro pro Monat stieg. Somit wuchs der Gesamtförderbetrag um 2,8 Prozent auf drei Milliarden Euro an. Von den 630.000 geförderten Personen waren 78 Prozent Studierende und 22 Prozent Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der geförderten Studierenden stieg 2022 gegenüber dem Vorjahr um knapp fünf Prozent, während die der Schülerinnen und Schüler um neun Prozent sank. Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro (plus 32 Euro), Schülerinnen und Schüler 517 Euro (plus 13 Euro). Außerdem wuchs die Zahl der Vollgeförderten im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent auf 56 Prozent, wohingegen die der Teilgeförderten um elf Prozent sank.

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter

Ergebnisse der zweiten Welle der IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung, veröffentlicht am 3. August 2023 vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), zeigen, dass durchschnittlich 18 Prozent aller erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten im Frühjahr 2023 erwerbstätig waren. Dies bedeutet einen leichten Anstieg von einem Prozentpunkt im Vergleich zur ersten Befragungswelle im Herbst 2022. Ab einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten steigt die Erwerbsquote deutlich – auf 28 Prozent. Fast 50 Prozent der erwerbstätigen ukrainischen Geflüchteten sind in Berufen tätig, für die sie formal überqualifiziert sind. Die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten ukrainischen Geflüchteten liegen mit 2.550 Euro wesentlich unter dem Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland (3.516 Euro). Besonders hart sind Frauen und vor allem Mütter mit Kleinkindern hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration betroffen. Grund dafür sei mitunter das strukturelle Problem der Kinderbetreuung, so das IAB.

Fachkräftemangel spitzt sich immer weiter zu

Fachkräftemangel spitzt sich immer weiter zu

Die Umfrage des Instituts für Freie Berufe (IFB) zeigt, dass der Fachkräftemangel bei den Freien Berufen zunimmt. Etwa jeder fünfte Befragte erwartet in den nächsten zwei Jahren weniger Mitarbeiter. Die Belastung durch Pandemie und Konflikte beeinträchtigt die Stimmung, aber es gibt leichte Verbesserungen im kommenden Halbjahr. Künstliche Intelligenz (KI) wird verstärkt genutzt, besonders zur Entlastung bei Routineaufgaben. Die persönliche Leistung der Freien Berufe bleibt unersetzlich, und die Rahmenbedingungen müssen verbessert werden. Den Volltext finden Sie hier.

Künstlersozialabgabe bei fünf Prozent

Künstlersozialabgabe bei fünf Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch 2024 unverändert fünf Prozent betragen. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Pressemitteilung vom 14. Juli 2023 mit. Aufgrund der Coronapandemie seien die künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte 2020 um fast 20 Prozent zurückgegangen. Insbesondere für 2022 sei aber eine deutliche Erholung der sogenannten Honorarsumme und – damit verbunden – der Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe (KSA) zu beobachten. Die bei der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldete Honorarsumme habe 2022 wieder den Stand wie vor der Pandemie erreicht. Dies und der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von insgesamt über 175 Millionen Euro von 2021 bis 2023 würden zur finanziellen Stabilisierung der KSK beitragen und es möglich machen, dass der aktuelle Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung (KSV) in Höhe von fünf Prozent beibehalten werden kann. Über die KSV werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen – wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die KSA der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die KSA wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit fünf Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstlerinnen und Publizisten gezahlten Entgelte. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 ist die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet worden.

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