Jobportal bietet kostenfreie Möglichkeit der Jobvermittlung

Jobportal bietet kostenfreie Möglichkeit der Jobvermittlung

Das Jobportal www.freieberufe-jobportal.de des BFB, das im Mai 2022 insbesondere für ukrainische Geflüchtete lanciert wurde, ist am 7. Juni 2023 in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) zu einem allgemeinen Jobportal für die Freien Berufe erweitert worden. Nun bietet es, speziell und exklusiv als Jobportal für die Freien Berufe, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, dort kostenfrei, schnell und direkt offene Stellen, darunter Vollzeit- und Teilzeitjobs sowie Ausbildungs- und Praktikumsplätze, zu inserieren. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel in den Freien Berufen setzen der BFB und der BDU in ihrer Kooperation gezielt einen strategischen Schritt, um bestmögliche Ergebnisse und Bedingungen in den Freien Berufen zu schaffen. Weiterhin soll mit dem Jobportal mit Blick auf das Gemeinwohl die Verbindung zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei den Freien Berufen gefördert werden. Stellenanzeigen können unkompliziert und gratis unter folgendem Link aufgegeben werden: https://freieberufe-jobportal.de/jobform.

Knapp ein Viertel aller Erwerbstätigen arbeitete 2022 im Homeoffice

Knapp ein Viertel aller Erwerbstätigen arbeitete 2022 im Homeoffice

Auch nach dem Ende der Coronapandemie arbeiten viele Menschen weiterhin von zu Hause. 24,2 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland waren 2022 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt am 11. Juli 2023 mitteilte. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr zuvor (24,9 Prozent), das noch deutlich von Corona-Schutzmaßnahmen wie der zeitweise geltenden Homeoffice-Pflicht geprägt war. Gegenüber dem Vor-Corona-Niveau hat sich der Anteil nahezu verdoppelt: 2019 hatten noch 12,8 Prozent der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21 Prozent.

Befristungen bei Neueinstellungen

Befristungen bei Neueinstellungen

Im Rahmen der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gaben die Betriebe laut Mitteilung vom 3. Juli 2023 an, im vergangenen Jahr in Deutschland rund 4,6 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Minijobs) vorgenommen zu haben. Hiervon waren 30 Prozent, also rund 1,4 Millionen Stellen, (zunächst) befristet. Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben, die Fähigkeiten von Bewerberinnen und Bewerbern zu überprüfen, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird.

Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss

Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am 4. Juli 2023 eine neue Statistik zu Schulabschlüssen. Demnach verließen 2021 etwa 6,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne einen ersten Schulabschluss, ein Plus von 0,2 Prozent zum Vorjahr. Von den Schülerinnen und Schülern, die die allgemeinbildende Schule verließen, schloss mehr als ein Drittel (34,3 Prozent) mit der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, ab (263.400 Abschlüsse). 20 Jahre zuvor lag der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten bei 23,1 Prozent. Zudem schloss 2021 der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler (43,5 Prozent) die Schule mit Mittlerem Schulabschluss, dem Realschulabschluss, ab (334.100 Abschlüsse).

Größte Herausforderungen für den Mittelstand

Größte Herausforderungen für den Mittelstand

Diese vermisst das Institut für Mittelstandsforschung Bonn mit seinem „Zukunftspanel Mittelstand“. Laut einer Mitteilung vom 4. Juli 2023 wird der Fachkräftemangel für die Unternehmerinnen und Unternehmer zu einer immer größeren Herausforderung: Zum dritten Mal in Folge bezeichneten sie die demografische Entwicklung mit all ihren Folgen für die Arbeitswelt als das aktuelle TOP-Thema. Erst mit größerem Abstand folgen auf den Plätzen zwei und drei die Herausforderungen „Erhöhter Wettbewerbsdruck“ und „Energieversorgung/ -sicherheit“. Es folgen Klimawandel/Nachhaltigkeit, Unternehmensnachfolge, Innovation/ Unternehmenswachstum und Bürokratie.

Beschluss der Mindestlohn-Kommission

Beschluss der Mindestlohn-Kommission

Der gesetzliche Mindestlohn soll von aktuell zwölf Euro pro Stunde 2024 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden, so fiel die Entscheidung der Mindestlohnkommission laut Pressestatement des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. Juni 2023 aus. Der Beschluss der Kommission erging erstmals nicht einstimmig. Die Empfehlung muss nun per Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil MdB (SPD) umgesetzt werden, die dieser bereits am 26. Juni 2023 ankündigte. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf zwölf Euro angehoben.

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