Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zum Wechsel der Zuständigkeit für den NKR vor

Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zum Wechsel der Zuständigkeit für den NKR vor

Wie der Deutsche Bundestag Ende vergangener Woche mitteilte, legte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf (20/737) zum Wechsel der Zuständigkeit für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) vom Bundeskanzleramt zum Bundesministerium der Justiz vor. Darüber hinaus werden Anpassungen bei den Regelungen zur Besetzung des NKR (keine Karenzzeit für Tätigkeiten in gesetzgebenden Körperschaften) und zur Berufung des Vorsitzes (nur eine einmalige Wiederberufung) getroffen. In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf empfiehlt der NKR, ergänzend zu den beabsichtigten organisatorischen Maßnahmen auch die methodischen und verfahrenstechnischen Weiterentwicklungen der letzten Jahre auf dem Gebiet des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung bei der ohnehin notwendigen technischen Anpassung des Gesetzes zur Einsetzung eines NKR zu berücksichtigen und gesetzlich zu verankern.

Offene Stellen mit 1,69 Millionen auf Allzeithoch

Offene Stellen mit 1,69 Millionen auf Allzeithoch

Im vierten Quartal 2021 gab es bundesweit 1,69 Millionen offene Stellen. Dies ist bei der seit 1989 durchgeführten Betriebsbefragung der höchste je gemessene Wert. Gegenüber dem dritten Quartal 2021 stieg die Zahl der offenen Stellen um 303.000 oder rund 22 Prozent, im Vergleich zum vierten Quartal 2020 um 507.000 oder 43 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, veröffentlicht am 24. Februar 2022. 215.000 der 1,69 Millionen offenen Stellen waren im vierten Quartal 2021 bei Großbetrieben mit mindestens 250 Beschäftigten zu besetzen. Mittlere Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten hatten rund 425.000 offene Stellen. Die Mehrheit der offenen Stellen gab es mit 671.000 bei kleineren Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten. Auf Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten entfielen im vierten Quartal 2021 379.000 offene Stellen.

Überfachliche Kompetenzen sind gefragt

Überfachliche Kompetenzen sind gefragt

In 64 Prozent der Stellenanzeigen sind überfachliche Kompetenzen als Anforderung an Bewerberinnen und Bewerber gefragt. Am häufigsten fordern Betriebe personale Kompetenzen und sozial-kommunikative Kompetenzen. Dabei wird Zuverlässigkeit in 26 Prozent der Stellenanzeigen genannt und ist damit die am häufigsten nachgefragte überfachliche Einzelkompetenz, gefolgt von Teamfähigkeit, die in 22 Prozent der Stellen als Anforderung genannt wurde. Das geht aus einer am 16. Februar 2022 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor. In 44 Prozent beziehungsweise 43 Prozent der ausgeschriebenen Stellen fragen Betriebe personale und sozial-kommunikative Kompetenzen am häufigsten nach. Deutlich seltener fordern Betriebe Aktivitäts- und Handlungskompetenzen wie beispielsweise Entscheidungsfähigkeit und fachlich-methodische Kompetenzen wie beispielsweise Organisationsfähigkeit. In 20 beziehungsweise elf Prozent der Stellenanzeigen ist dies der Fall. Größere Betriebe fragen überfachliche Kompetenzen häufiger nach als kleinere Betriebe.

Wirtschaftliche Ausfälle von 330 Milliarden Euro durch Corona

Wirtschaftliche Ausfälle von 330 Milliarden Euro durch Corona

Die wirtschaftlichen Ausfälle durch Corona belaufen sich in Deutschland auf 330 Milliarden Euro für 2020 und 2021. Dies entspricht einem volkswirtschaftlichen Verlust in Höhe von zusammen zehn Prozent der Wirtschaftsleistung des Jahres 2019. Das geht aus einer Mitteilung des ifo Instituts vom 17. Februar 2022 hervor. Zukünftige Wertschöpfungsverluste, die etwa durch Ausfälle in der Bildung entstünden, sind in den ifo-Zahlen noch nicht berücksichtigt.

Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 verlängert

Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022 verlängert

Gemäß des Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verständigten sich laut Mitteilung vom 16. Februar 2022 auf die Verlängerung. Die Überbrückungshilfe IV als zentrales Unterstützungsprogramm wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Auch die Neustarthilfe als gezielte Unterstützung für Solo-Selbstständige steht weiterhin zur Verfügung. Hinzu kommen zahlreiche steuerliche und weitere Erleichterungen. Auf dieser Seite bietet das BMF die wichtigsten aktuellen Hilfen im Überblick.

Erleichterter Zugang zum KUG wird fortgesetzt

Erleichterter Zugang zum KUG wird fortgesetzt

Nach einer Meldung der Bundesregierung vom 9. Februar 2022 will diese den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit nochmals um drei Monate bis Ende Juni 2022 verlängern, um die Folgen der Coronapandemie abzufedern. Um Kurzarbeitergeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu erhalten, reicht es weiter aus, wenn mindestens ein Zehntel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen ist. Auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und dem siebten Monat wird verlängert. Die Höchstbezugsdauer wird auf 28 Monate ausgedehnt. Die Mehrausgaben für die BA werden laut Gesetzentwurf auf 450 Millionen Euro beziffert. Zugleich soll der schrittweise Ausstieg aus den Coronasonderregeln fortgesetzt werden. Die zum Jahresanfang 2022 bereits auf 50 Prozent verringerte Erstattung der Sozialbeiträge auf Kurzarbeit an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber soll Ende März 2022 auslaufen. Der Entwurf, der ausweislich der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Vergleich zum ersten Entwurf vom 31. Januar 2021 keine Veränderungen aufweist, enthält die Einführung einer Verordnungsermächtigung, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt.

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